Versicherte gesetzlicher Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Gesetzlich Versicherte können in dieser Praxis nur als Selbstzahler behandelt werden.

Versicherte privater Krankenkassen:

In der Regel übernimmt ihre Krankenversicherung die Kosten für max. 5 probatorische Sitzungen. Sollte sich darüber hinaus eine Behandlungsnotwendigkeit ergeben, ist ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die dafür erforderlichen Formulare beantragen Sie bei Ihrer Versicherung. Die Rechnungsstellung für die Behandlungskosten erfolgt bei privat Versicherten an die Patienten. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Modalitäten zur Antragstellung und Kostenübernahme!

Selbstzahlende:

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung selbst zu übernehmen ohne Einbeziehung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung. Damit entfallen sämtliche Antragsmodalitäten. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung (GOP) für Psychologische Psychotherapeut*innen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.